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You are here: Home / Kindergeld / Kindergeldantrag: Welche Unterlagen und Nachweise benötigt ihr? Wenn ihr euren Kindergeldantrag stellt, dann müsst ihr, wie beim Elterngeld auch, einige Unterlagen einreichen. Auch während ihr bereits Kindergeld erhaltet, verlangt die Familienkasse regelmäßig Unterlagen. Z. B. dann, wenn euer Kind bereits volljährig ist und ihr in regelmäßigen Abständen nachweisen müsst, dass es gerade noch eine Ausbildung absolviert. In diesem Artikel erläutern wir euch einmal im Detail, welche Unterlagen die Familienkassen wann benötigen. Bzgl. der erforderlichen Unterlagen ist es zunächst einmal wichtig, ein paar Unterscheidungen zu treffen. Nachweise benötigt ihr im ersten Schritt zunächst einmal für den Kindergeldantrag, aber auch für regelmäßige Nachweise über die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen (d. h. wenn ihr das Kindergeld einmal bekommt, dann müsst ihr in bestimmten Fällen regelmäßig nachweisen, dass ihr es immer noch zu Recht bekommt und einen Anspruch darauf habt) Im zweiten Schritt müsst ihr dann das Alter eures Kindes berücksichtigen.
Daraufhin änderte die deutsche Familienkasse nicht nur den Kindergeldbescheid. Sie rechnete auch die in Polen erhaltenen umgerechnet 2. 122 EUR auf das Kindergeld an und forderte den Betrag vom Vater zurück. Gegen die Entscheidung der Familienkasse klagte der polnische Familienvater vor dem Sächsischen Finanzgericht (Sächsisches FG, Urteil v. 24. 1. 2018, 5 K 1711/17), das die Klage jedoch mit Verweis auf europäisches Recht abwies. Diese Entscheidung bestätigte aktuell der Bundesfinanzhof ( BFH, Urteil v. 25. 7. 2019, III R 34/18) und wies die Revision ebenfalls ab. Dies begründete er damit, dass im vorliegenden Fall der Anspruch gegenüber dem polnischen Staat Vorrang hat. Dadurch tritt der deutsche Kindergeldanspruch hinter die Familienleistungen in Polen zurück. Von der Familienkasse in Deutschland ist daher nur die Differenz zwischen den beiden Ansprüchen zu zahlen. Möglichkeit der rückwirkenden Änderung Ändern konnte die Familienkasse ihren ursprünglichen Bescheid, da sie erst nach der Bewilligung des Kindergeldes erfahren hatte, dass sich die für die Entscheidung maßgeblichen Verhältnisse verändert hatten.